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10.05.11 12:02
Volkszählung 2011: "Verweigere sich jemand, werde er zunächst gebeten, die Informationen zu liefern. Es gebe Erinnerungen, Mahnungen und Bußgelder. Jeder, der um Auskunft gebeten werde, sei laut Gesetz dazu verpflichtet."
Befragt werden sollen vor Allem Wohlhabende, Ausländer und Muslime.
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