KMR -
13.05.11 11:26
Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit werden in der Regel an den Fahrzeughalter des geblitzten Autos geschickt. Saß dieser allerdings nicht am Steuer und weist die Ordnungshüter darauf hin, kann er nicht bestraft werden. Die sogenannte Halterhaftung gibt es außer beim Falschparken hierzulande nicht. Die Polizei muss stattdessen den tatsächlichen Fahrer ermitteln. Hierfür machen sie sich die sozialen Netzwerke im Internet zunutze. Mit dem Namen des Halters wissen die Ordnungsbeamten, in welchem Umfeld sie suchen müssen. mehr bei derwesten.de
von KMR -
13.05.11 11:27
Ich hatte nach der Überschrift etwas ganz anderes erwartet; beispielsweise: Wer jetzt am Rasthof xyz eincheckt und in 20 Minuten am Rasthof abc, muss zu schnell gefahren sein
von krautraub -
13.05.11 11:38
Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern ... denn wir haben ja noch Ihr Facebook-Profil.
@kmr das wäre auch eine kreative Idee der Staatssäckelfüllungsmaximierung.
von KMR -
13.05.11 11:47 @krautraub Ich werde ein entsprechendes Mashup bauen und das dann zur Nutzung an die Strassenverkehrsämter lizensieren - nicht ohne vorher mir genehme Nummernschilder / Autos / Fahrer / User (etc.) von der Erkennung auszuschliessen
von krautraub -
13.05.11 12:27 @kmr - Ich hoffe, mein Nummernschild kommt auch auf deine Bestrafungsbefreiungsliste! Hier die Daten: K * ** (sichtbar nur über KMRs IP)
@kmr das wäre auch eine kreative Idee der Staatssäckelfüllungsmaximierung.