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Urteil: Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern
worldspy
-
21.07.11 14:12
Arbeitnehmer dürfen auf Missstände in ihren Unternehmen öffentlich aufmerksam machen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt einer Whistleblowerin recht.
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