Urteil: Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern

Avatar von worldspy worldspy - 21.07.11 14:12 Arbeitnehmer dürfen auf Missstände in ihren Unternehmen öffentlich aufmerksam machen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt einer Whistleblowerin recht. mehr bei zeit.de

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