bodilhansen -
16.08.11 13:38
"Die Aufbewahrungspflichten für Emails sind nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern ergeben sich aus unterschiedlichsten Rechtsquellen, die teils gegenläufige Ziele verfolgen. Während der Gesetzgeber beispielsweise aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten ein Interesse an einer längerfristigen Aufbewahrung hat, stellt das Bundesdatenschutzgesetz das Gebot der Datensparsamkeit auf. Je nach Sachverhalt ergeben sich daher verschiedene Fristen die, auch technisch, in Einklang zu bringen sind." mehr bei activemind.de