KMR -
15.09.11 10:18
Wir freuen uns, dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit heute eine deutliche Erklärung hinsichtlich der Einhaltung des deutschen Datenschutzgesetzes durch Google Analytics veröffentlicht hat. Google Analytics kann danach ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden.
Deutsche Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, sollten mit folgenden Schritten sicherstellen, dass die Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllt werden: mehr bei conversionroom-de.blogspot.com