Das Formular EK (Einkommen) enthält bei der Frage „Ferienarbeit“ eine falsche, möglicherweise für Hartz IV Betroffene nachteilige Formulierung (nur Ferien zwischen zwei Schuljahre begünstigt). Der Fehler wurde jetzt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeräumt und soll zum Jahresbeginn korrigiert werden. mehr bei dark-sat-world.com
