In Berlin muss jeder zweite Bezieher von Hartz IV Leistungen die Wohnkosten aus den Arbeitslosengeld II Regelleistungen zu Anteilen selbst bezahlen. Der Grund: Die Richtwerte der Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen des Landes Berlin sind zu gering bemessen. Viele Betroffene haben aus diesem Grund Mietschulden angehäuft. mehr bei dark-sat-world.com
