freiheitsliebe -
13.10.11 20:12
Am 9.9.2011 entschied die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf unter Vorsitz seines Präsidenten Dr. Heusch über die Klage der DPG/Regionalgruppe Düsseldorf gegen die Stadt Düsseldorf. Gegenstand war der willkürliche vorzeitige Abbruch der vom Verein Flüchtlingskinder im Libanon e.V. erstellten Wanderausstellung „Die Nakba – Flucht und Vertreibung der Palästinenser 1948“ in der VHS Düsseldorf durch die Stadt Düsseldorf im März 2011. mehr bei diefreiheitsliebe.de