Versteigerung unter Wunschpreis: Ebay-Abbruch nicht möglich

Avatar von Yig Yig - 10.11.11 00:15 Wer seinen Gebrauchtwagen bei Ebay zur Versteigerung anbietet, darf die einmal in Gang gesetzte Auktion nicht ohne triftigen Grund kurz vor dem festgelegten Ende einfach abbrechen. Die Tatsache, bei einer parallelen Internet-Versteigerung auf einer anderen Plattform einen besseren Auktions-Preis erzielen zu können, gilt nicht als zulässige Entschuldigung für den Vertragsbruch. Das hat jetzt das Amtsgericht Menden entschieden mehr bei n-tv.de

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