thorsten_blaufelder -
14.12.11 11:11
Versetzen Arbeitgeber arbeitswillige Streikbrecher in einen bestreikten Betrieb, muss der Betriebsrat nicht vorher zustimmen. Ansonsten würde das die Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers „ernsthaft beeinträchtigen“, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag, 13.12.2011, in Erfurt (AZ: 1 ABR 2/10). Die obersten Arbeitsrichter gaben damit der Lekkerland GmbH & Co. KG recht.
Hintergrund des Rechtsstreits war der Streik von Lekkerland-Beschäftigten im Logistik-Zentrum in Frechen bei Köln im Juni 2007. mehr bei kanzlei-blaufelder.com