blinkey -
14.12.11 11:43
In der Verordnung über Fernmeldedienste heisst es in der Änderung vom 9. Dezember, dass der Breitband-Internetzugang garantierte Übertragungsraten von 1 MBit/s im Download und 100 kBit/s im Upload aufweisen muss. Die bisherigen geforderten Übertragungsraten lagen bei 600 kBit/s im Downstream und 100 kBit/s im Upstream. Als Preisobergrenze für einen Anschluss wurde ein Betrag von 55 Franken ausgewiesen.
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