thorsten_blaufelder -
14.12.11 16:03
Arbeitgeber können generell schon vom ersten Krankheitstag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Angemessene Gründe müssen sie dafür nicht nennen, meint das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am Mittwoch, 14.12.2011, veröffentlichten Urteil (AZ: 3 Sa 597/11).
Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer spätestens ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, dies schon früher zu verlangen. Bislang ist umstritten, ob er dazu einen besonderen Anlass braucht.