Urteil des Verwaltungsgerichtshofes
Eine Massagetherapie eines Physiotherapeuten fällt unter die Umsatzsteuerbefreiung. Entscheidend ist daher, ob die medizinische Heilmassage eine gleichwertige Leistung darstellt.
Eine EU-Richtlinie besagt, dass Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die von ärztlichen oder arztähnlichen Berufen durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit sind. mehr bei alpha-consult.at
