Medizinische Heiltherapie

Avatar von anjpat1317 anjpat1317 - 21.12.11 13:10 Arztähnliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Fällt darunter auch eine medizinische Heilmassagetherapie?
Urteil des Verwaltungsgerichtshofes

Eine Massagetherapie eines Physiotherapeuten fällt unter die Umsatzsteuerbefreiung. Entscheidend ist daher, ob die medizinische Heilmassage eine gleichwertige Leistung darstellt.

Eine EU-Richtlinie besagt, dass Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die von ärztlichen oder arztähnlichen Berufen durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit sind.
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