cafelatte -
10.02.12 10:00
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat ein wichtiges Urteil bezüglich homophober Hassreden ausgesprochen. Im Fall Vejdeland und andere gegen Schweden befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine gerichtliche Verurteilung wegen des Verteilens von homophoben Flugblättern, das in Schweden verboten ist, keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. Der Schutz der sexuellen Minderheit ist höher zu stellen, als die Freiheit der Meinungsäußerung. Für die LGBT-Community ein sehr wichtiges und erfreuliches Urteil.
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