Yig -
20.03.12 15:20
Kino.to war mit über eine Million Filmen eine der meistbesuchten Internetseiten Deutschlands. Der Prozess gegen einen der Drahtzieher zeigt, wie weit die Realität der Internetnutzer der rechtlichen voraus ist. ACTA ist offenbar nicht dafür geeignet - einem Gutachten zufolge verstößt es gegen das Grundgesetz. mehr bei n-tv.de