Wer eine Ferienimmobilie erworben hat, kann sich sicher fühlen – das örtliche Amt meldet sich zweifellos alsbald, um seinen Heißhunger auf eine Zweitwohnungssteuer anzumelden.
Die Zweitwohnungssteuer kommt wie so viele behördliche Regelungen unter dem Deckmäntelchen einer Notwendigkeit daher und ist letzten Endes doch nur eine weitere Schröpfungsvariante ... mehr bei erfolg-mit-ferienwohnungen.de
