worldspy -
04.06.12 13:40
Am Samstag erschien auf Seite 2 der "Bild"-Zeitung folgende Gegendarstellung: Der Hinweis "Zum Abdruck dieser Gegendarstellung sind wir gesetzlich verpflichtet" ist blanker Hohn, denn "gesetzlich verpflichtet" wäre die Redaktion schon vor drei Monaten gewesen, als der Antrag auf Gegendarstellung bei ihr einging. Am 1. März erging sogar eine einstweilige Verfügung gegen "Bild" und Bild.de, die [...] mehr bei bildblog.de