Doener -
04.06.12 18:21
Ein ähnliches Schreiben erhielten auch Hans Henning und Susanne Raven aus Berlin. Auf ihrer Webseite mit Einrichtungstipps nach Feng Shui-Prinzipien hatten sie in einem Blogeintrag einen unkommentierten Karl-Valentin-Spruch bestehend aus zwölf Worten veröffentlicht. Die Folge: ein Schreiben, in dem Anwaltskosten von insgesamt 891,31 Euro erhoben wurden. mehr bei www1.wdr.de