worldspy -
05.06.12 18:56
Viermal hat das Bundesverfassungsgericht in der Geschichte der Bundesrepublik bereits Kriterien für ein faires Wahlrecht genannt. Viermal ist nichts oder fast nichts passiert. Das darf sich nicht wiederholen, denn es geht um die Festigkeit des Kerns der parlamentarischen Demokratie. mehr bei sueddeutsche.de