phantadu -
17.06.12 15:44
Wir als PetitionsunterzeichnerInnen distanzieren uns vom Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage - "Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" mit Stand v. 13. Juni 2012, weil er in Ermangelung deutlicher Abgrenzungen das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf Zitation gegen den Leistungsschutz ausspielt.
von skywalker -
17.06.12 16:09
Schöner wäre es imho, wenn diese Petition auf der öffiziellen Seite des Bundestags wäre. Oder wurde das schon versucht?
von meinefinanzanlagen -
17.06.12 16:15
Wie bekommen wir das auf die Seite des Bundestages?
von KMR -
17.06.12 16:24 @phantadu nein - ein Gesamtverteiler würde Spam Tür und Tor öffnen..
von meinefinanzanlagen -
17.06.12 17:04 @KMR, wie sind Deine Einschätzungen dazu? Yigg ist ja das Paradebeispiel für die Seiten, den es nach der Politik an den Kragen gehen soll.
Ich denke, dass die großen wie beispielsweise Google sich mit Springer und Co einigen und keinen Cent bezahlen werden, dafür bleiben Springer und Co im Google-Index. Der Verlust des Google-Index wäre der Todesstoß für Springer und Co im Online Geschäft.
Also vielleicht kannst Du ja Deine Einschätzung dazu geben?
von phantadu -
17.06.12 17:05
Ich habe gerade festgestellt, dass es doch keine andere Petition gibt. Pardon, das war ein Schnellschuss. Hab Kinder bei mir, die rumtoben wie Blöde und mich aus dem Konzept bringen. Es bleibt uns nur diese obere Petition.
von KMR -
17.06.12 17:30 @meinefinanzanlagen
Das Thema an sich wird schon lange diskutiert. Den Befürwortern des LSR geht es um den Schutz der Urheberschaft. Sie wollen nicht, dass man einen Content kopiert und damit Geld verdient. Das ist zB bei Google News der Fall. YiGG dagegen verlinkt "nur"
: kein Leser würde sich durch das Lesen des auf YiGG gezeigten Teasertexts zufrieden geben, sondern vielmehr zur Originalquelle weitersurfen.
Da das Thema so alt wie das WWW selbst ist und alle irgendwie miteinander auskommen müssen, sehe ich das entspannt.
von meinefinanzanlagen -
17.06.12 17:35
Verstehe Deine Einschätzung, aber der Gesetzvorschlag geht ja schon etwas weiter.
Aktuell wird die Überschrift übernommen und teilweise konkreter Inhalt.
Manchmal kopiert jemand als Zitat einen Auszug von Spiegel Online um seine Argumente zu unter mauern.
Das sind doch Probleme, die auf Yigg zukommen und Yigg wird dazu eine Absprache trefen müssen, oder nicht?
Und da wir jetzt sehr konkret mit dem Gesetz sind...
von phantadu -
17.06.12 17:45
das erlaubt nur noch reine Verlinkung, in der keine Überschriften mitverlinkt sind. Das ist ja das Problem. Yigg muss mit jedem einzelnen Verlag eine Lizenz ausverhandeln.
von phantadu -
17.06.12 18:07
Nach der drei Monatsfrist rückwirkend auf ein ganzes Jahr, denn das Gesetz sieht keine Schutzklausel dahingehend vor. Wenn ein Verlag es verlangt, muss man alles löschen oder bezahlen. Wenn nicht drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Zudem muss man schaun, wer in welchem Blog, wann wo was wie geschrieben hat, das bestimmte Textbausteine beinhaltet, die einer der großen Verleger auch benutzt hat. Die Abmahnanwälte reiben sich bereits die Hände, denn Leutheuser-Schnarrenberger hat dem Recht der Verleger keinerlei Grenzen gesetzt und damit alle, die mit dem Internet zu tun haben, in Rechtsunsicherheit gebracht. So zum Beispiel kann Springer und Co Lizenzen an jedwedem Inhalten auch verweigern... gerade unliebsame Konkurrenten oder Blogger können damit mundtot gemacht werden, selbst wenn sie zahlungswillig sind. Rückwirkend...
von phantadu -
17.06.12 18:11
Das gilt übrigens auch für die Öffentlich Rechtlichen im Netz.
von phantadu -
18.06.12 10:34
Du meinst, wegen dem Widerstand der Opposition? Die Regierung will das Gesetz am 4 Juli durchpeitschen. Ob da die Opposition mitzureden hat, konnte ich noch nicht herausfinden. Ich glaub nicht. Allerdings haben einige Verlage angekündigt, es so beizubehalten, wie gehabt. Da es aber keine Rechtsgrundlage gibt, können sie je nach Gutdünken entscheiden, wer wie wo was wann darf und wer nicht...
Ich denke, dass KMR tatsächlich nicht ganz falsch liegt mit seiner fast schon naiv anmutenden Gelassenheit. Zumindest nach außen hin, wird sich erst mal nicht viel ändern. Wir müssen wie KMR sagt, irgendwie in dieser Gesellschaft miteinander auskommen. Und wenn ein Gesetz eine Seite grenzenlos begünstigt und damit andere total schädigt, ist es anfechtbar. Viele Juristen sehen dieses Gesetz eh schon nicht verfassungskonform. Und die Verlage können kein Interesse daran haben, dass die Gesellschaft mitbekommt, wie Journalismus wirklich funktioniert...
Ich denke, dass die großen wie beispielsweise Google sich mit Springer und Co einigen und keinen Cent bezahlen werden, dafür bleiben Springer und Co im Google-Index. Der Verlust des Google-Index wäre der Todesstoß für Springer und Co im Online Geschäft.
Also vielleicht kannst Du ja Deine Einschätzung dazu geben?
Das Thema an sich wird schon lange diskutiert. Den Befürwortern des LSR geht es um den Schutz der Urheberschaft. Sie wollen nicht, dass man einen Content kopiert und damit Geld verdient. Das ist zB bei Google News der Fall. YiGG dagegen verlinkt "nur"
: kein Leser würde sich durch das Lesen des auf YiGG gezeigten Teasertexts zufrieden geben, sondern vielmehr zur Originalquelle weitersurfen.
Da das Thema so alt wie das WWW selbst ist und alle irgendwie miteinander auskommen müssen, sehe ich das entspannt.
Aktuell wird die Überschrift übernommen und teilweise konkreter Inhalt.
Manchmal kopiert jemand als Zitat einen Auszug von Spiegel Online um seine Argumente zu unter mauern.
Das sind doch Probleme, die auf Yigg zukommen und Yigg wird dazu eine Absprache trefen müssen, oder nicht?
Und da wir jetzt sehr konkret mit dem Gesetz sind...
Vielleicht haben wir ja doch noch Glück
Ich denke, dass KMR tatsächlich nicht ganz falsch liegt mit seiner fast schon naiv anmutenden Gelassenheit. Zumindest nach außen hin, wird sich erst mal nicht viel ändern. Wir müssen wie KMR sagt, irgendwie in dieser Gesellschaft miteinander auskommen. Und wenn ein Gesetz eine Seite grenzenlos begünstigt und damit andere total schädigt, ist es anfechtbar. Viele Juristen sehen dieses Gesetz eh schon nicht verfassungskonform. Und die Verlage können kein Interesse daran haben, dass die Gesellschaft mitbekommt, wie Journalismus wirklich funktioniert...