worldspy -
22.06.12 13:15
Sie dürfen von Pharmaunternehmen, deren Arzneien sie verschreiben, Geschenke annehmen - ohne sich wegen Bestechlichkeit strafbar zu machen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kassenärzte seien weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen, argumentiert das Gericht. mehr bei sueddeutsche.de