Facebook-Party: Freispruch für sechs Besucher | Anwalt & Strafverteidiger Blog

Avatar von shopinweb shopinweb - 18.08.12 09:55 Im Jahr 2011 folgten rund 2000 Gäste einer Party-Einladung auf Facebook. Nun mussten sich sechs von ihnen vor dem Amtsgericht Saarbrücken wegen Belästigung mehr bei anwalt-strafverteidiger.de

Die News gefällt Dir? Gib ihr ein yigg!

3

Kommentare: (2)

  • von shopinweb - 18.08.12 09:56 @phantadu Hier ist was für dich zum Lesen!!

  • von phantadu - 18.08.12 10:39 ach was, der reine Besuch einer Party ist also nicht strafbar,,, Interessant. Wer hätte das gedacht...

Teile die News mit Deinen Freunden!
atom-feed icon

Anzeige

Letzte YiGGs und TwiGGs

  • Profil von phantadu besuchen
  • Profil von shopinweb besuchen

Passende Tweets

Jetzt und später mehr von dieser Quelle: Hilfe

Mehr lesen zu diesen Themen: Hilfe

Anzeige