Chrissi1203 -
12.04.09 19:50
1. Kaufvertragsschluss beim Internetkauf – Wann kommt ein Vertrag zustande?
a. Bestellt man über eine normale Internetseite/Internetshop Waren im Internet, so gibt man mit der Bestellung lediglich ein Angebot an den Betreiber der Internetseite/Internetshop ab (sog. „invitatio ad offerendum“).
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